Abtreibung überlebt


Die 15 jährige Gianna Jesson (USA) erzählt

Von Tom Ehart

 

„Das ist doch unmöglich, so dachte Tom Ehart, als ihn jemand am Telefon auf Gianna aufmerksam machte. Abgetrieben und dann noch am Leben? Der Journalist wollte mehr wissen. So kam es, dass sich die beiden trafen.

 

1977 führte ein Arzt in Kalifornien eine Kochsalz – Abtreibung an einer Frau durch. Das abgetriebene Kind atmete noch, trotzdem wurde es dem Tod überlassen. Eine Krankenschwester hatte Mitleid mit ihm und rettete ihm das Leben. Das Kind von damals ist heute ein hübsches 15jähriges Mädchen: Gianna Jesson.

Und das ist ihre Geschichte: „Ich war 12 Jahre alt, und es war gerade Weihnachten“ fing die hübsche 15 jährige an. „Meine Mutter und ich waren in der Küche und bereiteten das Festessen vor. Ich fragte: „Mama, warum bin ich Spastikerin?“ Mama sah mich an und fragte mich: „Willst Du das wirklich wissen?“ Es war das erste Mal, daß sie etwas in dieser Art sagte. Ich hatte sie zuvor schon Millionen Mal gefragt und jedes Mal gehört. „Es ist während deiner Geburt passiert.“

Meine Eltern hatten mir von Klein auf erzählt, dass sie mich adoptiert hätten. Aber diesesmal war alles anders. Diesesmal hörte ich einen sonderbaren Ton in ihrer Stimme. Es lag etwas in der Luft. Meine Mutter begann zu erzählen: „Deine leibliche Mutter war 17 Jahre alt.“  Und in dem Moment, in dem sie mir erzählen wollte, daß sie eine Abtreibung hatte, sprach ich diesen Satz zu Ende: „Ich wurde abgetrieben, oder?“

Ja es stimmte, konnte ich ihrem tränenden, nickenden Gesicht entnehmen.

Die Wahrheit war ans Tageslicht gekommen. Meine Mutter und ich konnten es nicht fassen, daß ich es auf diese Art in Erfahrung brachte und das genau zu Weihnachten. Ich erinnere mich noch an diesen Tag, als ob es gestern gewesen wäre. Meine Mutter war geschockt. Ich hatte bis zu diesem Moment keine Ahnung davon gehabt. „Fragt mich nicht, warum ich es plötzlich wußte. Ich fühle jetzt, daß Gott mir diese Einsicht genau in diesem Moment gegeben hat. Er bereitete mein Herz darauf vor, daß ich es annehmen konnte.“

Giannas medizinische Diagnose liest sich so:“ Überlebende einer Salz – Abtreibung.“ Als Salzabtreibung bezeichnete Abtreibungen erfolgen bis zum spätesten Zeitpunkt. Eine Salzlösung wird dabei in die Gebärmutter gespritzt, um das Baby zu töten und eine Frühgeburt einzuleiten. Einige Babies, wie Gianna, überleben, werden aber dann vom abtreibenden Arzt auf andere Weise getötet oder sterben von alleine. Nach den geltenden Gesetzen in den USA ist das legal.

Die Abtreibung wurde in einer Klinik in Süd – Kalifornien durchgeführt, aber niemand weiß, wer sie aus den Händen des abtreibenden Arztes rettete und sie in ein Spital brachte, wo sie gesund gepflegt wurde. „das war ein eigenes Wunder“, sagt Gianna heute, „normalerweise lassen sie die Babies einfach sterben.“

Aber irgendjemand hörte ihr Schreien und rettete das zum Tod verurteilte Kind. Als das Krankenhaus nichts mehr für sie tun konnte, und sie, abgesehen von ihrer psychischen Behinderung, gesund war, wurde sie in die Obhut einer Pflegefamilie gebracht.

Dort zeigte ihr die Pflegemutter, wie sie sitzen, krabbeln oder vielleicht auch gehen konnte. Es war die Tochter der Pflegemutter, die sich später entschloß, Gianna zu adoptieren. Die Ärzte stellten bald fest, daß Gianna an einer Lähmung auf Grund der Störung des Zentralnervensystems litt. Diese wurde durch einen Gehirnschaden hervorgerufen, wie dies besonders vor und während der Geburt passiert. Es war offensichtlich, dass die Abtreibung der Grund dafür war. Gianna erklärte es näher. „Ich weiss daß, wenn mein Gehirn Reize an meine Beine sendet, es nicht so ist wie bei euch. Es wird etwas komplizierter.“

Als Gianna zehn war, führten die Ärzte eine schwere Operation an ihrer Wirbelsäule durch. Sie öffneten diese und verbanden Nerven, um Gianna das Gehen zu ermöglichen. Der Weg zur Besserung verlief sehr mühsam. Aber ihre Pflegegroßmutter war immer für sie da, und das  Resultat war beeindruckend.

Aufzuwachen und zu wissen, daß man adoptiert wurde, ist eine Sache, aber herauszufinden, daß man abgetrieben wurde, ist eine andere. Zuerst wollte Giana ihre leibliche Mutter finden. Aber nach vielen Tränen und großer Unterstützung durch ihre Familie entschied sie, es bleiben zu lassen. „Als ich älter wurde und herausfand, daß ich die Überlebende einer Abtreibung war, dachte ich mir, nun, das ist jetzt meine Familie. Warum an die Vergangenheit denken und dort herumstochern?“ Und überdies hätten die Folgen noch viel verheerender sein können. „was wäre, wenn meine leibliche Mutter nie jemanden etwas über die Abtreibung erzählt hätte? Was wäre, wenn ich in ihr Haus käme und ihr Mann würde mir die Türe aufmachen? Was wäre, wenn ich dann sagen würde: „Hallo, ich bin die leibliche Tochter Ihrer Frau!“ Das würde ihr ganzes Leben durcheinander bringen.

Stattdessen versucht Gianna, sich ihr auf andere Weise zu nähern. Sie betet. „Ja, ich bete für meine leibliche Mutter und hoffe, dass sie nicht durch die Abtreibung traumatisiert oder psychisch geschädigt wurde.“

In einer Zeit, wo – in den USA – mit medizinischen Prozessen viel Geld zu verdienen ist, wäre doch jedermanns erste Reaktion, den Arzt und die Angestellten bis auf das letzte Hemd zu verklagen. Nicht so Gianna. Sie ist in ihrem Glauben so tief verwurzelt, daß sie dadurch all die negativen Gefühle gegen den abtreibenden Arzt verarbeiten konnte. „Ich denke, daß viele Menschen glauben, ich hasse ihn. Aber das stimmt nicht. Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn er hier neben uns säße. Aber ich glaube, er ist ein armer Mensch, und ich kann nicht hier sitzen – und ihm nicht vergeben. Ich glaube, daß Gott ihm vergibt, wenn er bereut, und so fühle ich, daß auch ich ihm vergeben kann.“ Es ist Vertrauen und die Offenheit Gott gegenüber, die Gianna Möglichkeiten geboten haben, von denen sie nie zu träumen gewagt hätte. Sie hat eine unglaubliche Stimme und gerade ihr erstes Album fertig gestellt. Mit ihren Liedern und ihrer Botschaft der Hoffnung für jung und alt ging sie auf Tournee durch die USA, nach Spanien, Venezuela und Costa Rica. Im Sommer wird sie durch Indien reisen, Konzerte geben und Lieder für die Mission schreiben.

Wenn sie reist, ist die Botschaft, die sie verkündet, klar und einfach: “Ich sage jedem, dass Abtreibung keine Lösung ist, dass da wirkliches Leben im Leib der Mutter ist. Ich erzähle meine Geschichte und dass es immer wieder Menschen gibt, die sich um die Babies kümmern. Es gibt keinen Grund, abzutreiben.“

Sie erzählt den jungen Menschen auch von ihrem Glauben an Gott und an die Rolle, die er in ihrem Leben spielt. „Er ist ein Teil meines Lebens, das kann ich nicht verbergen.“ Gianna ist eine Überlebende. Sie gibt Zeugnis davon, daß Menschen mit Körperbehinderung keine „Last für die Gesellschaft“ sind. Sie ist auch der Beweis dafür, daß auch abgetriebenes Babies geliebt und umsorgt werden können, wenn man ihnen nur die Chance zum Leben gibt. Und durch ihre Musik und ihr Zeugnis, ihren Optimismus, erreicht sie die junge Menschen. „Wir wissen, dass die Welt nicht immer wunderschön ist; aber es gibt Grund zur Hoffnung. Gott vollbringt zu jeder Zeit Werke, die uns näher zu ihm bringen.“ Gianna ist der lebende Beweis dafür. Mit freundlicher Erlaubnis der Jugendzeitschrift „You“ Magazin © 1991

 

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 20.12.97

 

Kind überlebt Abtreibung

Mediziner:  Später Abbruch bei Behinderten kein Einzelfall – Mutter will Klinik verklagen

 

Ein Fall aus Oldenburg wirft Licht in eine „Grauzone“ von Recht und Ethik bei der Abtreibung von behinderten Kindern: Ein Junge ist nach einem Schwangerschaftsabbruch in der 25. Woche am Leben geblieben – nach der geltenden Rechtslage gibt es bei einer medizinischen Indikation für die Abtreibung bei einer „besonderen Bedrängnis“ praktisch keine Fristen für den Eingriff. Die Mutter des Oldenburger Kindes will jetzt die Klinik auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen.

Der Junge in Oldenburg ist im Juli geboren worden; seine 35 Jahre alte Mutter hatte sich – nach Angaben von Detlev Mühlenstedt, Leiter der Gynäkologischen Abteilung der Städtischen Klinik in Oldenburg, nach langer Abwägung „In einer schweren seelischen Notlage“ an die Klinik gewandt. Sie habe das Kind auf keinen Fall gewollt. Bei dem Fötus war einige Wochen zuvor die genetische Schädigung Trisometrie 21 (Down – Syndrom) festgestellt worden.

Die Ärzte leiteten schließlich „Ausstoßungswehen“ im sechsten Monat ein – in diesem Stadium hätten mit Kaiserschnitt geborene Kinder bereits relativ gute Überlebenschancen, sagte Mühlenstedt.

Das behinderte Frühchen, 690 Gramm schwer und 26 cm lang, wurde -  nach Angaben der Mediziner  - einige Stunden lang nicht versorgt und nicht behandelt. Schließlich entschieden sich die Ärzte nach Gesprächen mit der Mutter für eine Behandlung des Jungen. „Alles andere wäre unverantwortlich gewesen“, sagte der Gynäkologe Mühlenstedt. Das Kind liegt inzwischen auf eine Pflegestation.

Die aus Niedersachsen stammende Mutter will rechtlich gegen die Klinik vorgehen, denn „Entgegen den vorheriger Ankündigungen“, sagt die Anwältin der Frau, „ habe der Säugling die zum Zwecke einer Schwangerschaftsunterbrechung vorzeitig eingeleitete Entbindung überlebt“. Wenn man sich nicht einige, werde man sich vor Gericht wieder sehen. Prof. Mühlenstedt weist den Vorwurf zurück: Die Schwangere sei über das Risiko aufgeklärt worden. weitere Infos zum Thema: Gloria von Thurn und Taxis übergibt 76.000 Unterschriften gegen Spätabtreibungen Berlin (ots) - Mit der Übergabe von knapp 76.000 Unterschriften im Bundesjustizministerium in Berlin haben die Initiatoren der Kampagne www.Tim-lebt.de gemeinsam mit Fürstin Gloria von Thurn und Taxis heute noch einmal mit besonderem Nachdruck auf die besonders grausame Praxis der sogenannten Spätabtreibungen aufmerksam gemacht. ... Berlin (ots) - Mit der Übergabe von knapp 76.000 Unterschriften im Bundesjustizministerium in Berlin haben die Initiatoren der Kampagne www.Tim-lebt.de gemeinsam mit Fürstin Gloria von Thurn und Taxis heute noch einmal mit besonderem Nachdruck auf die besonders grausame Praxis der sogenannten Spätabtreibungen aufmerksam gemacht. Seit der Novellierung des § 218 im Jahr 1995 sind in Deutschland Abtreibungen bis zum Einsetzten der Geburtswehen - auch ohne vorherige Beratung - nicht nur straffrei, sondern auch nicht rechtswidrig, wenn sie "unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt sind, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann." (§ 218a Abs. 2 StGB) Die Sprecherin der Kampagne, Dr. med. Claudia Kaminski, Vorsitzende des "Bundesverband Lebensrecht" (BVL) und der "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), sagte bei der Übergabe der Unterschriften: "Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers durch Abschaffung der bis dahin geltenden embryopathischen Indikation klar zu stellen, dass eine mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes niemals als Rechtfertigung für seine Abtreibung herhalten könne. De facto ist jedoch das Gegenteil erreicht worden. Heute werden Kinder oft schon beim leisesten Verdacht auf leicht zu behebende Fehlbildungen wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten abgetrieben." Kaminski erinnerte daran, dass Ärzte, die die Geburt eines Kindes mit Behinderung "verschuldeten", nach der sogenannten Kind-als-Schaden-Rechtsprechung für dessen Unterhalt aufzukommen hätten. Um die Haftung auszuschließen, würden Frauen heute nicht nur gedrängt, jede verfügbare Untersuchung durchführen zu lassen. "Im Zweifelsfall raten die Ärzte dann auch so gut wie immer zur Abtreibung. Ärzte die sich weigerten, dies zu tun, haben heute so gut wie keine Chance noch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Aus diesem Teufelskreis, bei dem der Druck auf die Schwangere, sich für die Abtreibung ihres Kindes zu entscheiden, vielfach unerträglich hoch ist, gibt es nur einen Ausweg: Nämlich die Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen", so die Ärztin. "Wir appellieren daher heute an die Bundesregierung, dem grauenhaften Unrecht endlich ein Ende zu setzen und sich einer Reform der Abtreibungsgesetzgebung nicht länger zu verschließen", so Kaminski. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis, Mitglied des Stiftungsrates der "Stiftung Ja zum Leben", die die Kampagne www.Tim-lebt.de ins Leben gerufen hatte, um auf das Unrecht der Spätabtreibungen aufmerksam zu machen, sagte, inzwischen übertreffe "die Zahl der jedes Jahr durch Spätabtreibung getöteten Kinder, die derjenigen Kinder, die im Alter von bis zu 15 Jahren im Straßenverkehr zu Tode kommen. Der Staat vernachlässigt hier in skandalöser Weise seine Pflicht, jedes menschliche Leben zu achten und zu schützen. Während auf der einen Seite Frühgeburten alle medizinisch möglichen Hilfen erhalten, um zu überleben, werden auf der anderen Seite Kinder, bei denen eine Behinderung nicht ausgeschlossen werden kann, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen beseitigt." Johanna Gräfin von Westphalen, Vorsitzende der Stiftung "Ja zum Leben" und Ehrenvorsitzende der "Christdemokraten für das Leben" (CDL) erinnerte an das Schicksal des sogenannten Oldenburger Babys, das der Kampagne den Namen gab. "In wenigen Wochen feiert Tim seinen 7. Geburtstag. Vor fast sieben Jahren sollte dieser Tag sein Todestag werden." Doch der Junge, der in der 25. Schwangerschaftswoche zu Tode geboren werden sollte, nachdem bei ihm Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom, diagnostiziert worden war, überlebte seine eigene Abtreibung. "Wohl in der Hoffnung, dass der Tod ihn noch einholt, ist Tim nach der Tat über neun Stunden nur notdürftig versorgt worden, was zu weiteren schweren Schädigungen führte". Tim ist kein Einzelfall. "Nach Ansicht von Experten überleben Jahr für Jahr rund einhundert Kinder ihre Abtreibung. Durch die aufopferungsvolle Zuwendung seiner Pflegeltern und eine Delphin-Therapie im Sommer 2003 kann Tim seit seinem 6. Geburtstag auf die ihn bis dahin ernährende Magensonde verzichten. Nicht nur, dass Tim jetzt selbst essen gelernt hat, auch seine Fähigkeit sich zu konzentrieren und seine Bewegungen zu koordinieren, haben sich mittlerweile erheblich verbessert", berichtete Gräfin von Westphalen. Das Bundesjustizministerium dankte den Initiatoren für ihren Einsatz und erkannte vor allem die "Kind-als-Schaden"-Rechtsprechung als problematisch an. Rückfragen an Dr. Claudia Kaminski, Tel. 0172/23 53 550 Fotos der Übergabe im Download unter www.Tim-lebt.de ots Originaltext: Malteser Hilfsdienst e.V. Im Internet recherchierbar: www.presseportal.de  Weitere Informationen: Dr. Claudia Kaminski Sprecherin der Kampagne www.Tim-lebt.de  mobil: 0172/23 53 550 info@Tim-lebt.de 

 

Textquelle: http://www.muetter.besondere-kinder.de (Thema im Januar 2005:
Pränataldiagnostik)

Sieben Jahre ist es her: Mit einem Aufschrei der Empörung wurde damals in
allen Medien darüber berichtet, dass ein kleiner Junge in Oldenburg seine
Abtreibung überlebte und danach neun Stunden unversorgt liegen gelassen
wurde, bis sich die Ärzte erbarmten und den Kleinen doch noch medizinisch
versorgten. In diesem Jahr wurde Tim, so der Name des Jungen mit
Down-Syndrom, eingeschult. Grund genug, noch einmal über die Problematik der
so genannten Spätabtreibung nachzudenken.

Der kleine Junge aus Oldenburg, der 1997 wegen Down-Syndrom abgetrieben
werden sollte, jedoch seine Abtreibung in der 25. Schwangerschaftswoche
überlebte, wurde am 2. Juli 2004 sieben Jahre alt. Tims Schicksal macht auf
drastische Weise auf die völlig unzureichende Abtreibungsgesetzgebung in
Deutschland aufmerksam.

Tim lebt bei einer Pflegefamilie, die sich liebevoll um ihn kümmert. Neben
dem Down-Syndrom muss er heute mit einigen zusätzlichen Behinderungen
kämpfen. Folgen der versuchten Abtreibung.

Im Januar 1998 stellten die Eltern des Kindes Strafanzeige und verklagten
die Ärzte auf Schadensersatz für sich und das Kind, da Sie nicht über das
"Risiko" aufgeklärt worden seien, dass ihr Sohn überleben könnte.

"Dass Tim sich so ans Leben geklammert hat, richtig darum gekämpft hat, hat
uns imponiert", sagt Axel Berndt, der Pflegevater, heute. Damals, kurz vor
Weihnachten 1997, klingelte bei ihnen das Telefon. Das Jugendamt fragte das
Ehepaar, das gerade eine Ausbildung als Pflegeeltern absolviert hatte, ob
sie ein Neugeborenes mit Trisomie 21 aufnehmen würden. "Wir sind sofort
hingefahren. Unser Ja war eine Entscheidung innerhalb eines Augenblicks",
sagt Frau Berndt. "Wir haben ihn gesehen und wollten ihm sofort helfen."
Obwohl sie eigentlich nie daran gedacht hatten, ein behindertes Kind in
Pflege zu nehmen. Und eigentlich sollte es ja auch ein Mädchen sein.

Das Haus der Berndts ist groß und freundlich. Mit blau-weiß gestreiften
Tapeten, viel Licht und hellen Kiefernmöbeln. Nichts von bitterer
Helferatmosphäre. Das Wort "Opfer" hören die Berndts nicht gerne. Typisch
vielleicht für Menschen, die wirklich eins bringen.

"Ich gehe in den Gitarrenunterricht, kannst du mich bitte fahren?" Der
Älteste der beiden leiblichen Söhne steht in der Tür, blickt seinen Vater
an. Draußen schneit es, das kleine Neubaugebiet in der rheinischen
Kleinstadt wirkt jetzt noch gemütlicher. Wie haben die beiden anderen Kinder
auf Tim reagiert? Frau Berndt schaut ihren Mann an. Ihre Antwort kommt ein
wenig zögernd. "Sie haben ihn willkommen geheißen und lieben ihn", sagt sie.
Gezögert hat sie, weil sie an die ersten Reaktionen ihrer Verwandten denken
muss, als die von dem Plan erfuhren, Tim aufzunehmen. Für verrückt haben sie
sie erklärt, ihnen schwere Vorwürfe gemacht wegen der Kinder, die jetzt
zurückstecken müssten wegen Tim. Dass sie das müssen, bestreiten die Berndts
auch nicht. "Aber sie haben gelernt, auf andere Rücksicht zu nehmen und für
andere da zu sein", sagt Axel Berndt. Im Erdgeschoss bekommt Tim derzeit ein
eigenes, neues Zimmer gebaut. Alles behindertengerecht auf einer Ebene, mit
Hebebett und speziell konstruiertem Bad. Denn die Trisomie 21, so sagen die
Berndts heute, wäre wohl noch am leichtesten zu pflegen gewesen. "Wir
dachten am Anfang auch, er habe lediglich die Chromosomenanomalie", erinnern
sie sich heute. Aber der Abtreibungsversuch an dem vollkommen lebensfähigen
Baby und die folgende Unterversorgung haben es auch in anderen Bereichen
irreparabel geschädigt. Die Lungen sind nicht richtig ausgebildet, der Kopf
ist geschädigt. Das Aufnahmeprotokoll der Kinderklinik, die ihn nach den
qualvollen Stunden endlich aufnahm, listet gleich am ersten Tag mehr als ein
Dutzend Schädigungen auf.

Die Berndts sind reiselustig. Über dem Esszimmertisch hängen die Fotos ihrer
Exkursionen: halb Europa, USA, Südafrika. Oft genug war auch Tim dabei. "Wir
möchten", sagt Frau Berndt, "dass Tim Fortschritte macht in seinem Leben."
Im kommenden Frühjahr soll er deshalb zum zweiten Mal an einer
Delphin-Therapie in Florida teilnehmen. Im vergangenen Jahr hat die Therapie
erfreuliche Fortschritte bewirkt. So zeigt er ein deutlich verbessertes
Reaktionsvermögen und ist dabei, selbständig Essen zu lernen. Seit August
geht er in die Schule.

 www.Tim-lebt.de

 

Bei einem Fachkongress für Geburtsheilkunde haben Mediziner vor kurzem auf das Problem der überlebenden Frühchen hingewiesen.

„Das ist kein Einzelfall“, sagte am Freitag Mühlenstedt. „Es kann ja wohl niemand von uns verlangen, dass wir diese Kinder umbringen.“

Eine Privatklinik in Hamburg will ihren Mitarbeitern – nach Angaben von Behindertenverbänden – die seelische Belastung bei dieser Form der Abtreibung abnehmen: Die Föten würden vorn der Einleitung der Abtreibung durch eine Spritze noch im Mutterleib getötet.

In dieser Woche hatte das Bundesverfassungsgericht nach interner Streit entschieden, daß Ärzte für den Unterhalt unerwünschter Kinder zahlen müssen, die nach misslungener Sterilisation oder falscher Beratung lebend geboren werden.

 

Gianna Jessen

 

Abtreibung überlebt - weitere Berichte

 

Für alle Seiten und Links gilt der gesetzlich geforderte Haftungsausschluss
Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!