Abtreibung auf Grund medizinischer Indikation


erwünscht schwanger - und dann die Hiobsbotschaft: ihr Kind hat diese oder jene Fehlbildung, dieses oder jenes Syndrom. Eine Welt bricht zusammen. Austragen? Abtreiben? Von selbst das Kind gehen lassen? In Ihre Überlegung sollte folgende Information mit einfließen: Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf
www.verwaist.info.ms bzw www.verwaist-hinterbliebenen.info.ms  (u.a. den Muttersegen für Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern für nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde für Angehörige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember!) 

www.mariatrost.at/data/texts/Vortrag-Widensky73.pdf

 

www.beepworld.de/members54/verwaist/aengste.htm

 

www.barmherzige-brueder.at/etschwan.htm

 

www.svss-uspda.ch/de/aktuell/aktuell.htm

 

www.merian.fr.bw.schule.de/mueller/Schueler/schwangerschaftsabbruch.htm

 

www.merian.fr.bw.schule.de

 

www.lebensgeschichten.org/abtreibung/abtreibung07.php

 

www.lebensgeschichten.org

 

www.fundus.org/pdf.asp?ID=12164

 

www.csu-landtag.de/htmlexport/909.html

 

eine Rötelinfektion während der Schwangerschaft kann Auslöser sein für die Entscheidung: dieses Kind auf Grund medizinischer Indikation abzutreiben

www.m-ww.de/krankheiten/kinderkrankheiten/roeteln.html

 

www.dpitalia.org/donne/kit3vd.htm

 

Slowakei und Abtreibung:
Freunde aus der Slowakei haben gebeten, dass wir für ihr Land beten sollen. Im Slowakischen Parlament ist eine Gesetzesänderung vorgeschlagen worden, die die Abtreibung aufgrund medizinischer Indikation (also Abtreibung von Behinderten) bis zur 24. Woche erlauben soll. Bisher war das "nur" bis zur 12. Woche möglich. Mehr Information Benedikt Nyger

 

Abtreibung von 1484 bis heute: www.awo.org/pub/frauen/schwanger/Der_218.html

 

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